Stichtage für den Aus- und Weiterbildungs -Nachweis
Darin werden im Wesentlichen folgende Festlegungen getroffen:
- Ein seit dem 9.3.2020 abgelaufener Fahrerqualifizierungsnachweis (Code C 95 bzw D 95) ist – vorläufig bis zum 31.7.20201 – anzuerkennen, dh nicht zu beanstanden.
Dies gilt nur in Österreich, eine EU-weite Lösung ist angeblich in Ausarbeitung.
- Im oben angeführten Zeitraum ist im Güterkraftverkehr der Fahrerqualifizierungsnachweis D 95 ausreichend; gültiger Führerschein der Klasse C vorausgesetzt.