Stichtage für den Aus- und Weiterbildungs -Nachweis

Spätestens am 10. September 2013 für Bus sowie am 10. September 2014 für LKW Lenker, müssen die entsprechenden Personen der zuständigen Führerscheinbehörde die Absolvierung der 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Dies wird im Führerschein vermerkt, und gilt wieder für die nächsten fünf Jahre.
Erbringt man keinen Nachweis verliert man die Berechtigung im Personen-, Güterbeförderungs -Gewerbe oder Werksverkehr innerhalb der EU unterwegs zu sein.
Ausbildungs- und Weiterbildungsmodule

Die 35 Stunden Weiterbildung sind in Ausbildungsblöcken von mindestens sieben Stunden pro Tag zu absolvieren.
Die insgesamt fünf Trainingsmodule der C95-Weiterbildung (LKW-Fahrer) und D95-Weiterbildung (Busfahrer) umfassen jeweils die Themenbereiche:
-Brems- und Sicherheitstechnik
-Eco Training (Umweltschutz)
-Ladungssicherung
-Recht
-Gesundheit und Ergonomie

Details finden sie bei den einzelnen Ausbildungsmodulen.

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Alle 5 Jahre.

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Darin werden im Wesentlichen folgende Festlegungen getroffen:

- Ein seit dem 9.3.2020 abgelaufener Fahrerqualifizierungsnachweis (Code C 95 bzw D 95) ist – vorläufig bis zum 31.7.20201 – anzuerkennen, dh nicht zu beanstanden.

Dies gilt nur in Österreich, eine EU-weite Lösung ist angeblich in Ausarbeitung.

- Im oben angeführten Zeitraum ist im Güterkraftverkehr der Fahrerqualifizierungsnachweis D 95 ausreichend; gültiger Führerschein der Klasse C vorausgesetzt.

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