ADR - Fachkundekurs für Händler der Kategorien F1 und F2. Pyrotechnik
Fachkundekurs für Händler der Kategorien F1 und F2. Pyrotechnik
Bereich Pyrotechnik Händler Schulung
In diesem Kurs eignen Sie sich die notwendigen chemisch-technischen Fachkenntnisse an, wie sie laut Gewerbeordnung für den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Kategorien F1 und F2 vorgesehen sind.
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Motorrad Training - Besser fahren mit dem Motorrad
Aktiv Training Motorrad 7,5 Stunden
Level 1: Das Brems- und Gefahrentraining ist ein Muss für jeden Biker und jede Bikerin.
Starten Sie mit dem Aktiv Training Motorrad gefahrlos zum Hochgefühl auf 2 Rädern. „Mit Sicherheit mehr Spaß“ unter diesem Motto steht das Aktiv Training für Motorradfahrer.
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STAPLER KURS - mit Prüfung
Mit dem Staplerschein die Berufs-Chancen steigern!
Der Staplerschein ist eine wichtige persönliche Zusatzqualifikation. Mit dem Staplerschein verbessern Sie Ihre Chancen im Berufsleben: Sie erhöhen Ihre berufliche Flexibilität, wenn Sie einen Hubstapler sicher und gesetzeskonform bedienen können
Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen sind erforderlich.
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Lehrabschluss Prüfung Berufskraftfahrer Güter u. Bus - Verkehr
Lkw- und Omnibus-Lenker:innen, die den Lehrabschluss auf dem zweiten Bildungsweg absolvieren möchten.
Voraussetzung:
Antrag um ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer
Nachweis von mindestens 2 Jahren Praxis im jeweiligen Lehrberuf (Güterbeförderung mit LKW oder Kleintransportgewerbe/Paketdienst bzw. Personenbeförderung mit Omnibussen)
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Baumaschinentechnik, Kraftfahrzeugelektrikerin, Kraftfahrzeugtechnik oder Landmaschinentechnik und Speditionskauffrau oder Speditionskaufmann kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrerin abgelegt werden. Zur Zusatzprüfung benötigen Sie keine ausnahmsweise Zulassung (Nachsicht).
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Sicherheitstraining Verkehr Förderungen LKW -
Die AUVA nennt es "Aktion Arbeitsplatz Straße", wir nennen es nachhaltiges Sicherheitstraining für Menschen, die beruflich und privat regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs sind.
Jahr für Jahr passieren über 10.000 Arbeitsunfälle im Berufsverkehr.
Um diese erschreckende Anzahl von Arbeitsunfällen auf Österreichs Straßen zu senken, führt die AUVA seit 1987 für ihre Versicherten die Aktion "Arbeitsplatz Straße" durch – selbstverständlich.
Was genau die Inhalte unserer Trainings sind, welche Ziele wir verfolgen und wen wir damit ansprechen wollen, das lesen Sie bitte innerhalb des Kapitels zum Sicherheitstraining.
Die wichtigsten Aspekte zur Förderung:
Die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings für Pkw wird mit 35 Euro pro Person unterstützt.
Die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings für Lkw wird mit 70 Euro pro Person unterstützt.
Das Fahrsicherheitstraining muss dem Kraftfahrgesetz §108a entsprechen und an genehmigten Standorten stattfinden.
Die Kursteilnehmer müssen Versicherte der AUVA und als Berufslenker tätig sein (Dienstnehmer und Selbständige im Güter- und Personenbeförderungsgewerbe, die mehr als 50 % im Außendienst beschäftigt sind, Schulbuslenker (Lenker von Omnibussen und Schülertransporten), Hauptamtliche und Freiwillige des Roten Kreuzes, des Samariterbundes, der Feuerwehr und vergleichbarer Organisationen).
Der Kurstermin wird vor der Abwicklung über die Kursbuchung direkt mit dem Veranstalter vereinbart.
Die Kursteilnehmer müssen über die Kursbuchung mindestens 14 Tage vor dem Kurstermin angemeldet werden.
Die Angaben müssen vom Arbeitgeber vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Die Daten werden von der zuständigen AUVA-Landesstelle bearbeitet.
Der Arbeitgeber sowie das Driving Camp werden von der AUVA informiert, ob und für welche Teilnehmer die Förderung übernommen wird.
Die AUVA fördert nur Ganztagskurse.
Die Förderung der AUVA wird mit dem Veranstalter direkt abgerechnet, eine Überweisung des Betrages an die anmeldende Firma ist nicht möglich. Diese zahlt beim Veranstalter nur den ermäßigten Betrag ein.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie erfolgt nach Maßgabe des AUVA-Budgets.
Eine weitere Förderung der gleichen Person ist erst 5 Jahre nach der ersten Förderung möglich.
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