Pyrotechnik Kurs der Klasse 3 Grundkurs 3 Tage


Kurs der Klasse 3 


Dieser Kurs berechtigt Sie zum Zünden von Feuerwerkskörpern bis zu einem bestimmten Satzgewicht für Mittelfeuerwerke der Kategorie F3, sowie das Böllerschießen. Dabei handelt es sich um eine theoretische und minimale praktische Ausbildung, die als Grundkurs für den F4 Kurs zu verstehen ist.


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Für die Kursteilnahme ist vom Gesetzgeber ein Mindestalter von 18 Jahren und Verlässlichkeit gemäß § 16 Abs. 7 Pyrotechnikgesetz vorgeschrieben.


Diese wird von der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion) auf Antrag bescheinigt. Diese Verlässlichkeitsbescheinigung ist kein Strafregisterauszug. Für die Bearbeitung eines Antrages benötigt die Behörde in der Regel ca. 2 - 3 Wochen. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs!


Die Bescheinigung gilt nur 6 Monate ab Ausstellungsdatum - dann aber für die gesamte Ausbildung. Vor Kursbeginn ist unbedingt eine gültige Bescheinigung vorzulegen.

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  • Herr Christian Frener
    Inhaber

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